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Behandlungen nach ärztlicher Verordnung

Sie sind bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert und waren bei einem Facharzt? Daraufhin haben Sie nach der Diagnosestellung eine Verordnung für physikalische Therapie bekommen? Dann vereinbaren Sie gleich Ihre Terminserie bei uns.

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Warum wir der richtige Partner für Sie sind

Du hast ein Ziel: Wieder gesund und fit zu werden. Wir stehen an Deiner Seite. Hier kommen drei Hinweise, für einen reibungslosen Ablauf bei uns:

Der erste Termin

muss spätestens nach 28 Tagen nach Ausstellung der Verordnung durchgeführt werden.

Bei gesetzlich Versicherten

ist ein Eigenanteil bei Beginn einer jeden Verordnung an die Praxis zu entrichten. Dieser Eigenanteil errechnet sich aus 10 € + 10% des Wertes der Verordnung. Selbstverständlich können Sie diesen Eigenanteil bei uns bequem per EC Karte bezahlen.

Die Behandlungszeiten

varieren je nach verordneter Leistung. Eine Einheit Krankengymnastik wird etwa mit 20 Minuten pro Sitzung eingeplant, längere Behandlungen wie manuelle Lymphdrainage sind mit Minutenangaben von 30,45 und 60 Minuten angegeben. Darin enthalten sind neben der Behandlung auch ein Zeitfenster zur Dokumentation der Behandlung sowie der Nacharbeit nach der Behandlung. Sollten Sie Fragen zu der Behandlung haben, sprechen Sie uns bitte an.

Auch als privat Versicherter planen wir Ihre Therapie gerne bei uns. Bei Verordnungen dieser Art gibt es ein paar Unterschiede zu gesetzlich Versicherten.

Bei der Terminvergabe

erhalten Sie einen Behandlungsvertrag von uns in dem alle Leistungen und die damit verbundenden Kosten für Sie aufgelistet werden. Nach einer Unterschrift von Ihnen kann daraufhin die Therapie beginnen. Am Ende der Behandlungsserie erhalten Sie von uns eine Rechnung, mit der Sie die Rechnungssumme überweisen können und anschließend bei Ihrer Krankenversicherung einreichen können.

Die Zeiteinheiten

richtet sich nach den Standard Vorgaben der gesetzlichen Krankenkassen. Es kann allerdings die Behandlungsdauer individuell verlängert werden und die Rechnungssumme entsprechend angepasst werden. Sprechen Sie uns hier bitte darauf an.

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Bitte beachten Sie, sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können rufen Sie uns bitte umgehend an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Nicht rechtzeitig (24 Stunden vorher) abgesagte Termine müssen wir Ihnen privat in Rechnung stellen um die ausgefallene Zeit zu kompensieren.